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Haben Sie eine Zulassungsnummer vom Gesundheitsamt?
Diese Zulassung vom Gesundheitsamt (Verordnung vom 8. Juni 2006) betrifft nur Betriebe, die für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische oder Lebensmittel tierischer Herkunft zubereiten, verarbeiten oder lagern.
Wir sind daher von dieser Auflage nicht betroffen und verfügen folglich über keine Zulassungsnummer vom Gesundheitsamt.
Wir halten bei Bedarf die Zulassungsnummern unserer Rohstofflieferanten (für Milch, Sahne, Butter usw.) bereit.
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